Ein unsittliches Verhältnis

Präsent. den 8. August 1850

Pradarutti Bgst.                                                                     Berching den 7. August 1850

Das Katholische Stadtpfarramt Berching

an den löblichen Magistrat Stadt Berching

Es kann dem Stadtmagistrate nicht unbekannt sein, dass der ledige Xaver Meier und die ledige Anna Maria Link, die bereits von demselben schwanger ist, zum allgemeinen Ärgernis der Stadt ungescheut im öffentlichen Konkubinate leben. Derselbe Meier kam am 31. vor Mts. zu mir und wollte mit derben Worten Klage stellen gegen den Magistrat, dass derselbe sie beide solange nicht zusammen heiraten lasse. Als ich, höchst aufgebracht, ihm ihren liederlichen und ärgernisvollen Lebenswandel vorstellte, wollte er sich auf eine sehr rohe Weise verteidigen, dass er nicht wegen Liederlichkeit hier sei!!?, sondern der Magistrat sei Schuld daran, weil derselbe ihn, nach viermaligen Anlangen, noch nicht mit der A. M. Link hat verheiraten lassen. Darüber, dass hier das liederliche Gesindel soweit die Oberhand erhalten hat, den Behörden mit frecher Miene Trotz zu bieten, wurde ich so aufgebracht, dass ich ihn dreimal im heftigsten Ernste aus meinem Zimmer hinausschaffte, er aber nicht ging, sondern noch immer ärger schrie , bis ich endlich selbst das Zimmer verließ, wodurch er sich dann auch entfernen musste.

Am 5. d. M. kam die Bürgerin Walburga Schmid, vilgo Kohlenbrennerin von hier mit großem Verdrusse zu mir u. klagte, dass dieser Xaver Meier sie mit den rohesten Beschimpfungen überhäufte, sie eine Hure hieß und beisetzte:“ Gehe hin zu deinem Hurenpfaffen und sag es ihm wieder; er ist geradeso ein Hurenpfaff wie du eine Hure bist; ich scheiß auf diesen Hurenpfaffen, ich scheiß auf seine heilige Zunge hinauf.“ – Diese mehr als insolenten Schmähworte dieses beispiellosen rohen und liederlichen Menschens erbot sich die Kohlenbrennerin mit einem Eid zu bekräftigen.

Wenn ich auch bei diesen niederträchtigsten Beschimpfungen, gegen welche sich jedes menschliche Gefühl empören muss, auf meine Persönlichkeit keine Rücksicht nehmen würde, so bin ich es doch meiner amtlichen Stellung und meinem Priesterstande schuldig, gegen einen solchen Schurken klagbar aufzutreten.

Es ergeht daher an den löblichen Magistrat der Stadt Berching die ernste Frage, ob demselben solche Mittel zu Gebote stehen, solche Verwegenheit, wie die vorliegende ist, nach Verschulden strafen, und den Konkubinat, in welchem die zwei genannten Personen leben, aufheben zu können? Denn das erste ist eine tiefe Amtsbeleidigung, der zweite das verabscheuungswürdigste Ärgernis für die ganze Stadt.

Wolle mir hierüber der löbliche Stadtmagistrat in möglicher Bälde eine gefällige Rückäußerung geben, um dann nach Umständen im vorliegen Fällen einen andern Weg einschlagen zu können

Mit einem gleichen Übel drohen Stadt die 4 Holzapfelmädchen, die der Stadt schon so viel Kosten verursachten. Sämtlich halten sie sich wieder auf dem so genannten Holzapfelturm auf, und geben sich wieder auf ein neues dem Müßiggang und der Liederlichkeit hin, so wie sich ihr Bruder bei einer gewissen Bauer, die schon zwei Kinder von ihm geboren hatte, beständig im Hause derselben aufhält.

Was wird wohl aus Berching noch werden!

Hochachtung!

Gloßner Stadtpfarrer